Eintritt und Registrierung: Was vor Ort gilt
Das Casino Zürich befindet sich an der Gessnerallee 3-5, Haus Ober, 8001 Zürich und hat tatsächlich an jedem einzelnen Tag im Jahr geöffnet. Kein klassischer Ruhetag, keine Pause an Feiertagen, keine Sonderregel. Wer hinein möchte, kommt immer über denselben Weg: über den Empfang, wo eine verbindliche Identitätsprüfung durchgeführt wird. Eine Online-Voranmeldung ist nicht vorgesehen und wird auch nicht verlangt.
Für alle, die das erste Mal bei uns erscheinen, läuft die komplette Registrierung direkt an der Rezeption. Dort werden die persönlichen Ausweisdaten aufgenommen und es wird ein individuelles Spielerprofil hinterlegt. Das ist kein optionaler Komfortservice, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und die Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).
Beim Erstbesuch sieht der Ablauf in der Praxis typischerweise so aus:
- Einen gültigen Ausweis mit Foto mitbringen, etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
- Am Empfang melden : Dort erfolgt der Abgleich der Identität und der Check im nationalen Sperrregister.
- Eintritt bezahlen, regulär 10 CHF pro Person, die Garderobe ist darin bereits enthalten.
- Spielerprofil anlegen lassen, die Daten werden gemäss Schweizer Geldspielrecht gespeichert.
- Nach abgeschlossener Prüfung erfolgt der Zutritt zum Spielbereich.
Besucherinnen und Besucher, die im nationalen Sperrregister eingetragen sind, erhalten keinen Zugang zum Casino. Diese Kontrolle ist für alle konzessionierten Spielbanken in der Schweiz obligatorisch, der Empfang hat hier keinerlei Ermessensspielraum und kann keine Ausnahme machen.
Ein praktischer Tipp, der nicht nur Casino Zürich betrifft: Wer mit einem Ausweisdokument unterwegs ist, das kurz vor dem Ablaufdatum steht, sollte vorab prüfen, ob es offiziell noch als gültig gilt. Klingt nach einer Kleinigkeit, aber genau daran scheitert der Einlass in der Realität immer wieder einmal.
| Eintrittsbedingung | Details |
|---|---|
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Ausweispflicht | ID, Pass oder Führerschein mit Foto |
| Eintrittspreis | 10 CHF inkl. Garderobe |
| Freier Eintritt | Zürich Card Inhaber, Royal Club Mitglieder |
| Sperrlistenabgleich | Pflicht nach Schweizer Recht |
Öffnungszeiten und Spielbetrieb
Von Sonntag bis Donnerstag ist das Casino von 11:00 bis 04:00 Uhr geöffnet, freitags und samstags verlängert bis 06:00 Uhr. Die klassischen Tischspiele starten nicht sofort mit Türöffnung, sondern jeweils später am Tag, ab 15:00 Uhr. Unter der Woche laufen sie dann in der Regel bis 04:00 Uhr, am Wochenende bis 05:00 Uhr. Punto Banco gehört nicht fix zum täglichen Angebot, kann aber auf Anfrage angeboten werden.
Poker Cash Games haben im Haus einen eigenen Zeitplan mit unterschiedlichen Startzeiten je nach Wochentag:
- Montag bis Donnerstag: 20:00 bis 03:30 Uhr
- Freitag: 20:00 bis 04:30 Uhr
- Samstag: 19:00 bis 04:30 Uhr
- Sonntag: 18:00 bis 02:00 Uhr
Die Slotmaschinen stehen bereits ab der allgemeinen Öffnungszeit zur Verfügung. Nach Angaben von Swiss Casinos können Gäste im Casino Zürich gleichzeitig an bis zu sieben Jackpots mitspielen, wobei sich dieses konkrete Angebot im Lauf der Zeit natürlich verändern kann.
Lizenz und rechtlicher Rahmen
Casino Zürich ist mit einer A-Konzession ausgestattet, also der höchsten verfügbaren Kategorie im Schweizer Lizenzsystem für Spielbanken. Nur ein begrenzter Teil der Schweizer Casinos erhält diese Einstufung. Der Bundesrat hat am 29. November 2023 die neuen Lizenzen für den Zeitraum 2025 bis 2044 vergeben, die Swiss Casinos Zürich AG ist darin ausdrücklich enthalten.
Die Aufsicht über den Betrieb liegt bei der ESBK. Sämtliche Abläufe im Haus, einschliesslich der Registrierung von Besuchern, basieren auf dem Bundesgesetz über Geldspiele. Gerichtsstand ist der Sitz der Swiss Casinos Zürich AG in Zürich, anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.
Kurz ein Wort zur Steuer auf Gewinne: In der Schweiz unterliegen Casinogewinne einer Quellensteuer von 35 Prozent nur dann, wenn ein einzelner Gewinn den Betrag von 1.000.000 CHF übersteigt. Liegt der Gewinn darunter, fällt keine Steuer an. Diese Regelung gilt generell für alle konzessionierten Spielbanken im Land.

